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Regeln und Tipps zur Registrierung eines Domainnamens

Allgemeines

Wo bekomme ich überhaupt eine Internetadresse her?:

Ein Antrag auf einen Domainnamen kann beim zuständigen Network Information Center (NIC) direkt beantragt werden. In Deutschland ist das die DENIC.

Tipp: Beantragen Sie Ihren Domainnamen über einen Internet-Service-Provider. (ISP) Davon gibt es mittlerweile Dutzende im Netz. Immer gleich den richtigen zu finden, ist natürlich nicht ganz einfach.
Folgende Kriterien sollten für Sie von Relevanz sein.:

  • Preis-Leistungsverhältnis
  • Technischer Support (Antworten zu allen technischen Detailfragen/Problemen)
  • Produktberatung (Tarife/Leistungen/Pakete)
  • Kundenbetreuung
  • Gut sortierte FAQ-Liste (Seite mit häufig gestellten Fragen und Antworten)
  • Servergeschwindigkeit

  • Haben Sie einen (guten) Service-Provider gefunden, kümmert der sich dann um alles weitere. Das heißt; Beantragung, Konnektierung, Webspace usw.
    Und das zu einem weitaus günstigeren Preis als bei der DENIC.
    Wichtig!: Nur den Domainnamen zu reservieren ist nicht möglich. Es muß eine Konnektierung (tatsächliche Benutzung der Domain) erfolgen.
    Gute Provider wissen das und parken die Domain (bei Nichtnutzung) auf eine Standart- (Alibi) Seite mit irgent einem sinnigen Text. Z.B.:
    "Hier entsteht eine neue Internetpräsens"

    Eine Empfehlung für einen guten Provider ist: 1&1 WebHosting

    Regeln

    Der Domainname darf höchstens 63 Zeichen lang sein und muß mindestens 3 Zeichen enthalten. Der Domainname muß mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und auch enden.

    Nicht erlaubt sind Sonderzeichen wie: (©, >, ß, ø, &, ¼, ü, ä, ...etc.) . Einzig erlaubtes Sonderzeichen ist der Bindestrich (-). Aber auch hier nicht am Anfang und auch nicht am Ende des Namens.

    Der Domainname muß mindestens drei (3) Zeichen lang sein und muß einen Buchstaben enthalten. Deutsche Kfz-Zeichen sind ebenso wenig gestattet wie die Namen bestehender Top-Level-Domains (TLD) wie z.B.:(info, net, com, edu, gov, int, apra, nato, mil, org).
    Abkürzungen von 1 oder 2 Buchstaben sind ebenfalls nicht zulässig.

    Die Adressen .com, .net und .org stehen für Webseiten mit internationalen Kontakten. Seit Neuem auch .info, .tv, .biz, .museum, .aero, .name, .coop und .pro.

    Für einige dieser neuen Generic Code Top-Level Domains (gcTLD) gelten besondere Voraussetzungen für die Registrierung.
    So darf z.B. .museum nur an Museen vergeben werden,
    .aero
    an Luftfahrtgesellschaften/Industrie
    .biz an Unternehmen
    .pro an Ärzte, Anwälte, Steuerberater
    .name an Privatpersonen
    .coop an genossenschaftliche Organisationen.
    Die TLDs .info und .tv unterliegen keinen Einschränkungen.

    Nationale Adressen (Country Code Top-Level Domain ccTLD) sind zum Beispiel:
    .de für Deutschland   .sz für Tschechische Republik  .uk für England   .at für Österreich

    Voraussetzung für eine Domainregistrierung ist die Übernahme Ihrer persönlichen Daten in den jeweiligen "Whois-Server" der Registrierungsbehörde.
    Jeder kann also eine Abfrage des Domainnamens (Whois) starten. Man erfährt auf diese Weise Name, Adresse ...etc. des Domaineigners, sowie den administrativen Status.
    Eine anonyme Registrierung ist nicht möglich!
    Die Registrierung für Nichtstaatsbürger erfordert in den meißten Ländern einen Kontakt. Das heißt: Wohnadresse oder Firma im jeweiligen Ausland.

    Rechtliches

    Bei der Wahl Ihres Domainnamens sollten Sie unbedingt darauf achten, daß keine geschützten Namen verwendet werden.
    Dieses sind z.B. Markennamen, eingetragene Warenzeichen oder Firmennamen etc. Auch Zusätze wie: Pepsi-bei-mir.com oder mannesmann-online.de können rechtliche Folgen nach sich ziehen.
    Die Rechtsprechung folgt hier (fast) immer den Ansprüchen der Markeneigner, denen in den meißten Fällen Schadensersatzanspruchsklagen zugesprochen werden. Und das wird nicht billig!

    Das Gleiche gilt auch für ähnlich klingende Domainnamen, die leicht mit Marken- oder Firmennamen verwechselt werden können.
    Beispiele sind: kwelle.de (quelle.de), simens.de (siemens.de) oder marlborro.com (marlboro.com). Hier ist der Straftatbestand der Markenverwirrung erfüllt. Auch derartige Praktiken werden von den Gerichten häufig mit Geldstrafen sanktioniert.

    Städte und Gemeindenamen stehen für Privatnutzer auch auf sehr wackligem Fuß. Bisher ist es jeder Stadt gelungen, Ihren Namen von Domaingrabbern erfolgreich einzuklagen.

    Tipp: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Rechte Dritter verletzen, ziehen Sie einen Anwalt zu Rate.



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