Regeln und Tipps zur Registrierung eines Domainnamens
Allgemeines
Wo bekomme ich überhaupt eine Internetadresse her?:
Ein Antrag auf einen Domainnamen kann beim zuständigen
Network Information Center (NIC) direkt beantragt werden. In Deutschland ist
das die DENIC.
Tipp: Beantragen Sie Ihren Domainnamen über einen Internet-Service-Provider.
(ISP) Davon gibt es mittlerweile Dutzende im Netz. Immer gleich den richtigen
zu finden, ist natürlich nicht ganz einfach. Folgende Kriterien sollten
für Sie von Relevanz sein.:
Preis-Leistungsverhältnis
Technischer Support (Antworten zu allen technischen Detailfragen/Problemen)
Produktberatung (Tarife/Leistungen/Pakete)
Kundenbetreuung
Gut sortierte FAQ-Liste (Seite mit häufig gestellten Fragen und Antworten)
Servergeschwindigkeit
Haben Sie einen (guten) Service-Provider gefunden, kümmert der sich dann
um alles weitere. Das heißt; Beantragung, Konnektierung, Webspace usw.
Und das zu einem weitaus günstigeren Preis als bei der DENIC. Wichtig!: Nur den Domainnamen zu reservieren ist nicht möglich. Es
muß eine Konnektierung (tatsächliche Benutzung der Domain) erfolgen.
Gute Provider wissen das und parken die Domain (bei Nichtnutzung) auf eine
Standart- (Alibi) Seite mit irgent einem sinnigen Text. Z.B.:
"Hier entsteht eine neue Internetpräsens"
Eine Empfehlung für einen guten Provider ist:
1&1 WebHosting
Regeln
Der Domainname darf höchstens 63 Zeichen lang sein und muß
mindestens 3 Zeichen enthalten. Der Domainname muß mit einer
Zahl oder einem Buchstaben beginnen und auch enden.
Der Domainname muß mindestens drei (3) Zeichen lang sein und muß einen Buchstaben enthalten.
Deutsche Kfz-Zeichen sind ebenso wenig gestattet wie die Namen bestehender Top-Level-Domains (TLD)
wie z.B.:(info, net, com, edu, gov, int, apra, nato, mil, org).
Abkürzungen von 1 oder 2 Buchstaben sind ebenfalls nicht zulässig.
Die Adressen .com, .net und .org stehen für Webseiten mit internationalen Kontakten.
Seit Neuem auch .info, .tv, .biz, .museum, .aero, .name, .coop und .pro.
Für einige dieser neuen Generic Code Top-Level Domains (gcTLD) gelten besondere
Voraussetzungen für die Registrierung.
So darf z.B. .museum nur an Museen vergeben werden,
.aero an Luftfahrtgesellschaften/Industrie .biz an Unternehmen .pro an Ärzte, Anwälte, Steuerberater .name an Privatpersonen .coop an genossenschaftliche Organisationen.
Die TLDs .info und .tv unterliegen keinen Einschränkungen.
Nationale Adressen (Country Code Top-Level Domain ccTLD) sind zum Beispiel: .de für Deutschland.sz für Tschechische Republik.uk für England.at für Österreich
Voraussetzung für eine Domainregistrierung ist die Übernahme
Ihrer persönlichen Daten in den jeweiligen "Whois-Server" der
Registrierungsbehörde.
Jeder kann also eine Abfrage des Domainnamens (Whois) starten. Man erfährt
auf diese Weise Name, Adresse ...etc. des Domaineigners, sowie den administrativen
Status. Eine anonyme Registrierung ist nicht möglich!
Die Registrierung für Nichtstaatsbürger erfordert in den meißten
Ländern einen Kontakt. Das heißt: Wohnadresse oder Firma im jeweiligen Ausland.
Rechtliches
Bei der Wahl Ihres Domainnamens sollten Sie unbedingt darauf achten, daß
keine geschützten Namen verwendet werden.
Dieses sind z.B. Markennamen, eingetragene Warenzeichen oder Firmennamen etc. Auch Zusätze wie:
Pepsi-bei-mir.com oder mannesmann-online.de können rechtliche Folgen nach
sich ziehen.
Die Rechtsprechung folgt hier (fast) immer den Ansprüchen der Markeneigner, denen in
den meißten Fällen Schadensersatzanspruchsklagen zugesprochen werden. Und das wird
nicht billig!
Das Gleiche gilt auch für ähnlich klingende Domainnamen, die leicht
mit Marken- oder Firmennamen verwechselt werden können.
Beispiele sind: kwelle.de (quelle.de), simens.de (siemens.de) oder
marlborro.com (marlboro.com). Hier ist der Straftatbestand der
Markenverwirrung erfüllt. Auch derartige Praktiken werden von den Gerichten häufig
mit Geldstrafen sanktioniert.
Städte und Gemeindenamen stehen für Privatnutzer auch auf sehr
wackligem Fuß. Bisher ist es jeder Stadt gelungen, Ihren Namen von Domaingrabbern
erfolgreich einzuklagen.
Tipp: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Rechte Dritter
verletzen, ziehen Sie einen Anwalt zu Rate.